Für Toppoint-Mitglieder
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Die Gemeinnützigkeit
Der Verein "Toppoint e.V." ist vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannt. Das hat einige Folgen für uns alle,
Vorstand und Mitglieder.
Die wichtigste Folge für den Verein ist das Wegfallen der
Körperschaftssteuer. Dies spart dem Verein viel Geld, das für
Vereinszwecke genutzt werden kann.
Desweiteren ist der Verein verpflichtet, jedem, ob Mitglied oder nicht, seine
Dienste zu gleichen Konditionen anzubieten. Deswegen gibt es einen Unterschied
zwischen Mitglied und Nutzer. Der Nutzer bekommt den gleichen Service und
dieselben Dienste zu äquivalenten Kosten wie jedes Mitglied. Der
Unterschied besteht darin, daß ein Mitglied Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung des Vereins besitzt und die Geschicke des Vereines
mitbestimmen kann.
Aber es gibt auch Einschränkungen, denen sich jeder, ob Mitglied
oder Nutzer, unterwerfen muß. Werden diese Einschränkungen nicht
beachtet, kommt es zu Abmahnungen oder (falls keine Änderung eintritt)
zum Verlust des Accounts. Andernfalls würde der Verein seinen Status
aufs Spiel setzen.
Die Einschränkungen im Einzelnen:
- Usernamen
Manche haben nebenbei eine Firma oder ein Geschäft. Dafür ist
es natürlich von Vorteil, über Internet erreichbar zu sein.
Man wählt deswegen gerne den Firmennamen als Usernamen.
Das ist nicht zulässig! User, die so einen Namen beantragen, werden
darauf hingewiesen. Bei Überlastung des Eintragsteams, v.a. in der
Urlaubszeit, kann es vorkommen, daß so ein Name übersehen
wird. User, bei denen das der Fall ist, werden gebeten, diesen von selbst
zu ändern und die Änderung dem Eintragsteam mitzuteilen, damit
diese eingetragen werden kann.
- Kommerzielle Nutzung der E-Mail-Adresse
Auf Visitenkarten, Geschäftsbögen oder Rechnungen ist es
natürlich eindrucksvoll, wenn eine Firma über Internet
erreichbar ist.
Das ist nicht zulässig! Sollte der Verein auf solche Fälle
stoßen, so wird derjenige aufgefordert, seine Unterlagen in dieser
Form nicht mehr zu verwenden und zu vernichten. Der Verein darf keine
Firmen versorgen. Wird die Änderung auch nach mehrmaliger
Aufforderung nicht vorgenommen, so kann der Account gelöscht
werden.
Die eigene E-Mail-Adresse auf privaten Visitenkarten oder Briefbögen
ist natürlich gestattet.
- Kommerzielle Nutzung der Homepages (WWW-Seiten)
Die Erreichbarkeit der eigenen Firma über das WWW ist heute
modern, viele Firmen haben eigene Homepages.
Das ist nicht zulässig! Sollte der Verein darauf stoßen, wird
derjenige aufgefordert, die Seiten sofort zu löschen. Sollte er
dieser nicht nachkommen, so kann er seinen Account verlieren.
Auch Web-Seiten, die ein kommerzielles Aussehen haben (aber nicht
unbedingt kommerziell gemeint sind) oder eigenwirtschaftliches
Interesse vermuten lassen, werden auf diese Weise angemahnt, dazu
gehören z.B. Spendenaufrufe, von denen der Autor profitiert,
Hinweise wie "Ich verkaufe … ", "Ich biete
kostenpflichtige Kurse zu …", "Ich repariere/installiere
Ihre Computer …" und ähnliches.
Erlaubt sind nur neutrale Links zu den eigenen Firmenseiten etc.,
die ev. auf anderen Internet-Service-Providern abgelegt sind:
"Klicken sie hier, um zu Fa. Mustermann zu gelangen."
- Hinweis auf Firma in der Signatur
Bei E-Mail und News wird oft eine "Signatur" angehängt,
die Adresse, Namen und eventuell einen Spruch enthält. Hier
möchte man ev. auch seine Firma erwähnen.
Das ist nicht zulässig! In Signaturen darf kein Hinweis auf
kommerzielle Nutzung erscheinen. User, die solch eine Erwähnung in
ihrer Signatur zeigen, werden aufgefordert, diese zu entfernen. Bei
Nichtbeachtung kann auch hier Entzug der Zugangsberechtigung erfolgen.
Einzige Ausnahme: Bei der Angabe von Telefonnummern darf folgende Form
gewählt werden:
"Tel.: 0815/4711 (privat) 0815/4712 (Büro, Fa. Kommerz)"
Alle anderen Formen werden vom Eintrags- oder Postmasterteam angemahnt.
Im Interesse des Vereins bittet der Vorstand, diese Richtlinien
strikt einzuhalten.
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