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Für Toppoint-Mitglieder

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Nutzungs-Vertrag

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Vertrag
ueber die Nutzung von Toppoint
zwischen Toppoint e.V. und

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Vorname:
Strasse:
PLZ Ort:
Telefon:
Benutzerkennung:

Paragraph 1
Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Benutzung von Toppoint und dessen
Dienste im Rechnersystem des Toppoint e.V. (im folgenden "Betreiber"
genannt) einschliesslich der Nutzung eines oder mehrerer
Mailboxfaecher sowie Speicherplatz und Rechenzeit und die
dazugehoerigen verschiedenen Dienstleistungen und gilt fuer jede
natuerliche oder juristische Person (im folgenden "Teilnehmer"
genannt), die diese Dienste in Anspruch nimmt.

(2) Die Gueltigkeit der Bestimmungen ist unabhaengig von einer
tatsaechlichen Nutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste.

(3) Der Teilnehmer erkennt mit dem ersten Anmelden im Rechnersystem
des Betreibers (im folgenden "Zugriff" genannt), bestehend aus Eingabe
eines Benutzernamens (im folgenden "Teilnehmerkennung" genannt) und
eines Kennwortes (im folgenden "Passwort" genannt), diese
Benutzungsbestimmungen als bindend an und verpflichtet sich zu deren
uneingeschraenkter Einhaltung.

Paragraph 2
Vorlaeufige Teilnehmerschaft

(1) Mit dem ersten Zugriff eines Teilnehmers auf das Rechnersystem des
Betreibers wird diesem seitens des Betreibers ein Benutzerkonto (im
folgenden "account" genannt) fuer zunaechst zwei Wochen eingerichtet.
Dies gilt als Probezeit fuer beide Seiten.

(2) Innerhalb dieser Probezeit kann der vorlaeufige Teilnehmer
jederzeit ohne Angabe von Gruenden aus dem System ausgeschlossen und
seine Dateien koennen vom Betreiber geloescht werden.

(3) Am Ende der Probezeit stellt der vorlaeufige Teilnehmer einen
Antrag, als Teilnehmer des Rechnersystems des Betreibers eingetragen
zu werden. Einen Anspruch darauf hat er jedoch nicht. Stellt er den
Antrag nicht, so wird er aus dem System ausgeschlossen und seine Daten
werden geloescht. Eine Teilnehmerschaft ist nicht zwingend mit einer
Mitgliedschaft im Toppoint e.V. verbunden, entbindet jedoch nicht von
der Zahlung einer dem Mitgliedsbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes
aequivalenten Benutzungsgebuehr entsprechend der in Anspruch
genommenen Dienste. Eventuelle zusaetzliche Gebuehren werden
unabhaengig vom Status nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen
erhoben, wie sie von der Mitgliederversammlung des Toppoint e.V.
beschlossen wurde.

Paragraph 3
Endgueltige Teilnehmerschaft

(1) Mit der ausdruecklichen Annahme des Antrages durch den Betreiber,
die dem Teilnehmer per electronic mail mitgeteilt wird, kommt der
Teilnehmervertrag zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer zustande.

(2) Abzustellen ist hierbei auf den Zeitpunkt der Absendung der Mail
durch den Betreiber.

(3) Die vorlaeufige Teilnehmerschaft wandelt sich ab dem in Absatz 2
definierten Zeitpunkt automatisch in eine endgueltige Teilnehmerschaft
um.

(4) Sollte der Antrag nicht angenommen werden, so werden der
vorlaeufige Teilnehmer aus dem System ausgeschlossen und seine Dateien
geloescht. Eine besondere Nachricht erhaelt er hiervon nicht.

Paragraph 4
Korrespondenz

(1) Saemtliche Korrespondenz des Betreibers mit dem Teilnehmer erfolgt
in der Regel per electronic mail. Ausnahmen hiervon werden nur in
besonderen Faellen gemacht.

(2) Fuer den Beginn einer Frist wird der Zeitpunkt der Absendung der
Mail zugrunde gelegt.

(3) Bestehen berechtigte Zweifel ueber diesen Zeitpunkt, so
entscheidet der Betreiber ueber den Zeitpunkt. Ausgenommen hiervon
sind elektronische Botschaften, die eine automatisch erzeugte,
nachpruefbare digitale Signatur (elektronische Unterschrift) nach
einem vom Betreiber anerkannten Verfahren tragen.

Paragraph 5
Leistungen des Betreibers

(1) Der Betreiber ermoeglicht den Zugang zu internationalen
elektronischen Diskussionsforen wie zum Beispiel dem Usenet oder
anderen Netzen. Er stellt dem Teilnehmer ein oder mehrere persoenliche
Faecher sowie verschiedene Zusatzleistungen zur Verfuegung, deren
Umfang aus der jeweils gueltigen Dokumentation ersichtlich ist.

(2) Der Zugang zum System erfolgt ueber das Telefonnetz der Telekom.

Paragraph 6
Haftung des Betreibers

(1) Der Betreiber gewaehrleistet die Datensicherheit und den
Datenschutz im Rahmen der technischen und personellen Moeglichkeiten.

(2) Der Betreiber ist bemueht, der Entwicklung des Rechtes in diesem
Bereich Rechnung zu tragen.

(3) Der Betreiber ist seinerseits nur fuer grobe Fahrlaessigkeit oder
Vorsatz haftbar.

(4) Eine Haftung fuer Schaeden, die durch hoehere Gewalt oder durch
andere Teilnehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen.

(5) Der Betreiber uebernimmt ebenfalls keine Haftung fuer die
Zugangsmoeglichkeiten, sofern diese in den Zustaendigkeitsbereich der
Telekom fallen (Leitungen, Verbindungen et cetera).

Paragraph 7
Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist fuer seine eingesandten Texte, Dateien und
Programme im Sinne des Presserechtes verantwortlich. Er hat Programme
mit den geeigneten Mitteln auf Infektion von Computerviren zu
ueberpruefen, damit Viren oder andere systemschaedigende Mechanismen
nicht in das System gelangen und Schaden anrichten koennen. Der
Teilnehmer darf keine Mechanismen in das System des Betreibers
einschleusen oder solche im System des Betreibers konstruieren,
kompilieren oder aktivieren, die zur Ueberwachung oder Ausspaehung
anderer Teilnehmer oder Nutzer des Systems des Betreibers oder anderer
Systeme verwendet werden koennen. Der Zugriff auf Dateien,
unabhaengig, auf welchem Rechnersystem sie sich befinden, die nicht
allgemein zugaenglich sind oder die zum privaten Bereich eines anderen
Teilnehmers oder Nutzers gehoeren, ist nicht gestattet.

(2) Dem Teilnehmer ist es untersagt, Daten einzusenden oder zu
verbreiten, deren Inhalt im Widerspruch zur Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland oder geltenden Gesetzen stehen,
insbesondere zum Bruch bestehender Gesetze auffordern oder die
Aufforderung zur oder Verherrlichung von Gewalt, Hetze gegen
Auslaender oder Minderheiten, Volksverhetzung oder faschistisches
Gedankengut beinhalten oder von denen eine sittliche Gefaehrdung
jugendlicher Teilnehmer ausgehen koennen.

(3) Die in Absatz 1 und 2 genannten Daten werden ohne vorherige
Ankuendigung seitens des Betreibers geloescht. Nachrichten hiervon an
den Teilnehmer sind nicht erforderlich. Bei wiederholter Einsendung
oder Verbreitung solcher Daten kann dem Teilnehmer fristlos und ohne
Angabe von Gruenden das Recht auf Inanspruchnahme von Diensten des
Betreibers entzogen und sein account geloescht werden. Falls der
Teilnehmer Mitglied im Verein des Betreibers ist, wird ihm die
Mitgliedschaft satzungsgemaess umgehend gekuendigt.

(4) Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, Daten, Programme und
Dienstleistungen, die ihm vom Betreiber vermittelt oder zur Verfuegung
gestellt werden, an Dritte, weder kostenlos noch entgeltlich, auf
Datentraegern oder ueber Datenuebertragungswege, seien sie draht- oder
lichtleitergebunden oder drahtlos, weiterzugeben. Dies gilt
insbesondere fuer die Weitergabe von electronic news an andere
Rechnersysteme. Ausgenommen hiervon sind die Programme und Texte aus
dem Public Domain Archiv, die von den Archivverwaltern dort plaziert
worden sind. Inhalte von e-news duerfen, unter Beachtung des
Urheberrechts oder der Verfuegungen des jeweiligen Autors, auf
muendlichem oder papierschriftlichem Wege weitergegeben werden.

(5) Der Teilnehmer hat das Urheberrecht zu achten und ist zur Wahrung
des Postgeheimnisses, ausgedehnt auf e-mail, verpflichtet.

(6) Der Teilnehmer hat sein Passwort geheimzuhalten und darauf zu
achten, dass kein Unbefugter Zugangsmoeglichkeiten zu seinem account
erhaelt. Das Passwort sollte in regelmaessigen Abstaenden geaendert
werden.

(7) Werbung und kommerzielle Bekanntmachungen sind nicht gestattet.

(8) Der Teilnehmer hat dafuer zu sorgen, dass er die Einrichtungen der
Toppoint oder des Netzes nicht durch vorsaetzlich uebermaessige
Inanspruchnahme ueberlastet.

Paragraph 8
Haftung des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist verantwortlich und haftet fuer alle Schaeden
und gegebenenfalls auch fuer Ansprueche geschaedigter Dritter, die
durch Gebrauch oder Missbrauch seiner Teilnehmerkennung entstehen.

(2) Insbesondere haftet er fuer die durch ihn verursachten
Verletzungen von Urheberrechten und anderer in irgendeiner Art und
Weise geschuetzter Rechte.

(3) Der Teilnehmer haftet fuer alle Schaeden am Rechnersystem des
Betreibers oder an das des Betreibers angeschlossene oder darueber
erreichbare Rechnersysteme, die durch missbraeuchliche Benutzung der
vom Betreiber angebotenen Dienste oder eigener Programme oder Daten
entstehen. Unberechtigte Inanspruchnahme von Diensten, die den
Systemverwaltern vorbehalten sind, wie zum Beispiel Einrichtung eines
nicht genehmigten accounts, haben sofortigen Verlust des accounts zur
Folge und werden sofort zur Anzeige gebracht. Der Betreiber kann
entscheiden, ob eine weitere Teilnehmerschaft oder Mitgliedschaft
vertretbar ist oder nicht.

Paragraph 9
Loeschen von Daten

(1) Daten in oeffentlich zugaenglichen Bereichen koennen aus
Speicherplatzgruenden vom Betreiber geloescht werden.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, die Datenmengen in den persoenlichen
Datenbereichen zu begrenzen und ohne vorherige Ankuendigung zu
loeschen, wenn die Speicherplatzverhaeltnisse im System des Betreibers
dies erforderlich machen.

Paragraph 10
Kuendigung

(1) Kuendigungen sind jeweils nur zum Monatsende unter Einhaltung
einer Kuendigungsfrist von zehn Tagen moeglich.

(2) Eine formlose electric mail Nachricht an den Betreiber genuegt
hierzu.

(3) Eine fristlose Kuendigung durch den Betreiber ist nur unter
Berufung auf Par. 5 Abs. 2 Buchst. c) oder d) der Vereinssatzung bei
grober Vertragsverletzung seitens des Teilnehmers zulaessig. In diesen
Faellen wird der Teilnehmer sofort aus dem System ausgeschlossen,
seine Dateien werden geloescht.

Paragraph 11
Gebuehren

(1) Fuer die Benutzung des Systems werden Gebuehren erhoben, die fuer
drei Monate im voraus faellig ist. Die Grundgebuehr wird mit dem
ersten Zugriff eines Teilnehmers auf das System faellig. Ausserdem
wird eine einmalige Aufnahmegebuehr in Hoehe eines Monatsbeitrags
faellig.

(2) Ueber die Hoehe der Gebuehren entscheidet die
Mitgliederversammlung des Toppoint e.V.

(3) Die Grundgebuehr dient ausschliesslich der Aufrechterhaltung des
Mailboxbetriebes und der Erfuellung der Vereinszwecke des Toppoint
e.V.

(4) Im Falle des Ausscheidens eines Teilnehmers werden die
Grundgebuehren anteilsmaessig erstattet, wobei die Grundgebuehr des
angefangenen Monats in jedem Falle einbehalten wird. Der Teilnehmer
teilt dem Betreiber fuer die Erstattung seine Kontoverbindung mit,
damit der Betrag ueberwiesen werden kann. Laesst der Teilnehmer
hierfuer zwei Wochen ab Mitteilung ueber die Erstattung verstreichen,
so faellt der Betrag unwiderruflich dem Toppoint e.V. zu.

Paragraph 12
Speichern von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass der Betreiber die
persoenlichen Daten des Teilnehmers zu Verwaltungs- und
Abrechnungszwecken in einer EDV-Anlage speichert. Sie werden an Dritte
nicht weitergegeben und sind im Rahmen der technischen und personellen
Moeglichkeiten vor dem Zugriff Dritter geschuetzt.

Paragraph 13
Schlussbestimmung

Sollte eine Vorschrift oder ein Teil einer Vorschrift dieser
Benutzungsbestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Benutzungsbestimmungen zur Folge. Die
uebrigen Vorschriften und nicht betroffenen Teile von Vorschriften
behalten ihre Gueltigkeit.


Ort, Datum

Unterschrift Teilnehmer	Unterschrift Betreiber
Toppoint e.V.
Tel.: 562136
Impressum
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$Revision: 1.2 $ $Date: 2004/01/02 15:00:14 $

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