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Nutzungs-Vertrag
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Vertrag ueber die Nutzung von Toppoint zwischen Toppoint e.V. und Name: Vorname: Strasse: PLZ Ort: Telefon: Benutzerkennung: Paragraph 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Benutzung von Toppoint und dessen Dienste im Rechnersystem des Toppoint e.V. (im folgenden "Betreiber" genannt) einschliesslich der Nutzung eines oder mehrerer Mailboxfaecher sowie Speicherplatz und Rechenzeit und die dazugehoerigen verschiedenen Dienstleistungen und gilt fuer jede natuerliche oder juristische Person (im folgenden "Teilnehmer" genannt), die diese Dienste in Anspruch nimmt. (2) Die Gueltigkeit der Bestimmungen ist unabhaengig von einer tatsaechlichen Nutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste. (3) Der Teilnehmer erkennt mit dem ersten Anmelden im Rechnersystem des Betreibers (im folgenden "Zugriff" genannt), bestehend aus Eingabe eines Benutzernamens (im folgenden "Teilnehmerkennung" genannt) und eines Kennwortes (im folgenden "Passwort" genannt), diese Benutzungsbestimmungen als bindend an und verpflichtet sich zu deren uneingeschraenkter Einhaltung. Paragraph 2 Vorlaeufige Teilnehmerschaft (1) Mit dem ersten Zugriff eines Teilnehmers auf das Rechnersystem des Betreibers wird diesem seitens des Betreibers ein Benutzerkonto (im folgenden "account" genannt) fuer zunaechst zwei Wochen eingerichtet. Dies gilt als Probezeit fuer beide Seiten. (2) Innerhalb dieser Probezeit kann der vorlaeufige Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gruenden aus dem System ausgeschlossen und seine Dateien koennen vom Betreiber geloescht werden. (3) Am Ende der Probezeit stellt der vorlaeufige Teilnehmer einen Antrag, als Teilnehmer des Rechnersystems des Betreibers eingetragen zu werden. Einen Anspruch darauf hat er jedoch nicht. Stellt er den Antrag nicht, so wird er aus dem System ausgeschlossen und seine Daten werden geloescht. Eine Teilnehmerschaft ist nicht zwingend mit einer Mitgliedschaft im Toppoint e.V. verbunden, entbindet jedoch nicht von der Zahlung einer dem Mitgliedsbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes aequivalenten Benutzungsgebuehr entsprechend der in Anspruch genommenen Dienste. Eventuelle zusaetzliche Gebuehren werden unabhaengig vom Status nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen erhoben, wie sie von der Mitgliederversammlung des Toppoint e.V. beschlossen wurde. Paragraph 3 Endgueltige Teilnehmerschaft (1) Mit der ausdruecklichen Annahme des Antrages durch den Betreiber, die dem Teilnehmer per electronic mail mitgeteilt wird, kommt der Teilnehmervertrag zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer zustande. (2) Abzustellen ist hierbei auf den Zeitpunkt der Absendung der Mail durch den Betreiber. (3) Die vorlaeufige Teilnehmerschaft wandelt sich ab dem in Absatz 2 definierten Zeitpunkt automatisch in eine endgueltige Teilnehmerschaft um. (4) Sollte der Antrag nicht angenommen werden, so werden der vorlaeufige Teilnehmer aus dem System ausgeschlossen und seine Dateien geloescht. Eine besondere Nachricht erhaelt er hiervon nicht. Paragraph 4 Korrespondenz (1) Saemtliche Korrespondenz des Betreibers mit dem Teilnehmer erfolgt in der Regel per electronic mail. Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Faellen gemacht. (2) Fuer den Beginn einer Frist wird der Zeitpunkt der Absendung der Mail zugrunde gelegt. (3) Bestehen berechtigte Zweifel ueber diesen Zeitpunkt, so entscheidet der Betreiber ueber den Zeitpunkt. Ausgenommen hiervon sind elektronische Botschaften, die eine automatisch erzeugte, nachpruefbare digitale Signatur (elektronische Unterschrift) nach einem vom Betreiber anerkannten Verfahren tragen. Paragraph 5 Leistungen des Betreibers (1) Der Betreiber ermoeglicht den Zugang zu internationalen elektronischen Diskussionsforen wie zum Beispiel dem Usenet oder anderen Netzen. Er stellt dem Teilnehmer ein oder mehrere persoenliche Faecher sowie verschiedene Zusatzleistungen zur Verfuegung, deren Umfang aus der jeweils gueltigen Dokumentation ersichtlich ist. (2) Der Zugang zum System erfolgt ueber das Telefonnetz der Telekom. Paragraph 6 Haftung des Betreibers (1) Der Betreiber gewaehrleistet die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen und personellen Moeglichkeiten. (2) Der Betreiber ist bemueht, der Entwicklung des Rechtes in diesem Bereich Rechnung zu tragen. (3) Der Betreiber ist seinerseits nur fuer grobe Fahrlaessigkeit oder Vorsatz haftbar. (4) Eine Haftung fuer Schaeden, die durch hoehere Gewalt oder durch andere Teilnehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen. (5) Der Betreiber uebernimmt ebenfalls keine Haftung fuer die Zugangsmoeglichkeiten, sofern diese in den Zustaendigkeitsbereich der Telekom fallen (Leitungen, Verbindungen et cetera). Paragraph 7 Pflichten des Teilnehmers (1) Der Teilnehmer ist fuer seine eingesandten Texte, Dateien und Programme im Sinne des Presserechtes verantwortlich. Er hat Programme mit den geeigneten Mitteln auf Infektion von Computerviren zu ueberpruefen, damit Viren oder andere systemschaedigende Mechanismen nicht in das System gelangen und Schaden anrichten koennen. Der Teilnehmer darf keine Mechanismen in das System des Betreibers einschleusen oder solche im System des Betreibers konstruieren, kompilieren oder aktivieren, die zur Ueberwachung oder Ausspaehung anderer Teilnehmer oder Nutzer des Systems des Betreibers oder anderer Systeme verwendet werden koennen. Der Zugriff auf Dateien, unabhaengig, auf welchem Rechnersystem sie sich befinden, die nicht allgemein zugaenglich sind oder die zum privaten Bereich eines anderen Teilnehmers oder Nutzers gehoeren, ist nicht gestattet. (2) Dem Teilnehmer ist es untersagt, Daten einzusenden oder zu verbreiten, deren Inhalt im Widerspruch zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder geltenden Gesetzen stehen, insbesondere zum Bruch bestehender Gesetze auffordern oder die Aufforderung zur oder Verherrlichung von Gewalt, Hetze gegen Auslaender oder Minderheiten, Volksverhetzung oder faschistisches Gedankengut beinhalten oder von denen eine sittliche Gefaehrdung jugendlicher Teilnehmer ausgehen koennen. (3) Die in Absatz 1 und 2 genannten Daten werden ohne vorherige Ankuendigung seitens des Betreibers geloescht. Nachrichten hiervon an den Teilnehmer sind nicht erforderlich. Bei wiederholter Einsendung oder Verbreitung solcher Daten kann dem Teilnehmer fristlos und ohne Angabe von Gruenden das Recht auf Inanspruchnahme von Diensten des Betreibers entzogen und sein account geloescht werden. Falls der Teilnehmer Mitglied im Verein des Betreibers ist, wird ihm die Mitgliedschaft satzungsgemaess umgehend gekuendigt. (4) Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, Daten, Programme und Dienstleistungen, die ihm vom Betreiber vermittelt oder zur Verfuegung gestellt werden, an Dritte, weder kostenlos noch entgeltlich, auf Datentraegern oder ueber Datenuebertragungswege, seien sie draht- oder lichtleitergebunden oder drahtlos, weiterzugeben. Dies gilt insbesondere fuer die Weitergabe von electronic news an andere Rechnersysteme. Ausgenommen hiervon sind die Programme und Texte aus dem Public Domain Archiv, die von den Archivverwaltern dort plaziert worden sind. Inhalte von e-news duerfen, unter Beachtung des Urheberrechts oder der Verfuegungen des jeweiligen Autors, auf muendlichem oder papierschriftlichem Wege weitergegeben werden. (5) Der Teilnehmer hat das Urheberrecht zu achten und ist zur Wahrung des Postgeheimnisses, ausgedehnt auf e-mail, verpflichtet. (6) Der Teilnehmer hat sein Passwort geheimzuhalten und darauf zu achten, dass kein Unbefugter Zugangsmoeglichkeiten zu seinem account erhaelt. Das Passwort sollte in regelmaessigen Abstaenden geaendert werden. (7) Werbung und kommerzielle Bekanntmachungen sind nicht gestattet. (8) Der Teilnehmer hat dafuer zu sorgen, dass er die Einrichtungen der Toppoint oder des Netzes nicht durch vorsaetzlich uebermaessige Inanspruchnahme ueberlastet. Paragraph 8 Haftung des Teilnehmers (1) Der Teilnehmer ist verantwortlich und haftet fuer alle Schaeden und gegebenenfalls auch fuer Ansprueche geschaedigter Dritter, die durch Gebrauch oder Missbrauch seiner Teilnehmerkennung entstehen. (2) Insbesondere haftet er fuer die durch ihn verursachten Verletzungen von Urheberrechten und anderer in irgendeiner Art und Weise geschuetzter Rechte. (3) Der Teilnehmer haftet fuer alle Schaeden am Rechnersystem des Betreibers oder an das des Betreibers angeschlossene oder darueber erreichbare Rechnersysteme, die durch missbraeuchliche Benutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste oder eigener Programme oder Daten entstehen. Unberechtigte Inanspruchnahme von Diensten, die den Systemverwaltern vorbehalten sind, wie zum Beispiel Einrichtung eines nicht genehmigten accounts, haben sofortigen Verlust des accounts zur Folge und werden sofort zur Anzeige gebracht. Der Betreiber kann entscheiden, ob eine weitere Teilnehmerschaft oder Mitgliedschaft vertretbar ist oder nicht. Paragraph 9 Loeschen von Daten (1) Daten in oeffentlich zugaenglichen Bereichen koennen aus Speicherplatzgruenden vom Betreiber geloescht werden. (2) Der Betreiber ist berechtigt, die Datenmengen in den persoenlichen Datenbereichen zu begrenzen und ohne vorherige Ankuendigung zu loeschen, wenn die Speicherplatzverhaeltnisse im System des Betreibers dies erforderlich machen. Paragraph 10 Kuendigung (1) Kuendigungen sind jeweils nur zum Monatsende unter Einhaltung einer Kuendigungsfrist von zehn Tagen moeglich. (2) Eine formlose electric mail Nachricht an den Betreiber genuegt hierzu. (3) Eine fristlose Kuendigung durch den Betreiber ist nur unter Berufung auf Par. 5 Abs. 2 Buchst. c) oder d) der Vereinssatzung bei grober Vertragsverletzung seitens des Teilnehmers zulaessig. In diesen Faellen wird der Teilnehmer sofort aus dem System ausgeschlossen, seine Dateien werden geloescht. Paragraph 11 Gebuehren (1) Fuer die Benutzung des Systems werden Gebuehren erhoben, die fuer drei Monate im voraus faellig ist. Die Grundgebuehr wird mit dem ersten Zugriff eines Teilnehmers auf das System faellig. Ausserdem wird eine einmalige Aufnahmegebuehr in Hoehe eines Monatsbeitrags faellig. (2) Ueber die Hoehe der Gebuehren entscheidet die Mitgliederversammlung des Toppoint e.V. (3) Die Grundgebuehr dient ausschliesslich der Aufrechterhaltung des Mailboxbetriebes und der Erfuellung der Vereinszwecke des Toppoint e.V. (4) Im Falle des Ausscheidens eines Teilnehmers werden die Grundgebuehren anteilsmaessig erstattet, wobei die Grundgebuehr des angefangenen Monats in jedem Falle einbehalten wird. Der Teilnehmer teilt dem Betreiber fuer die Erstattung seine Kontoverbindung mit, damit der Betrag ueberwiesen werden kann. Laesst der Teilnehmer hierfuer zwei Wochen ab Mitteilung ueber die Erstattung verstreichen, so faellt der Betrag unwiderruflich dem Toppoint e.V. zu. Paragraph 12 Speichern von Teilnehmerdaten Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass der Betreiber die persoenlichen Daten des Teilnehmers zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken in einer EDV-Anlage speichert. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und sind im Rahmen der technischen und personellen Moeglichkeiten vor dem Zugriff Dritter geschuetzt. Paragraph 13 Schlussbestimmung Sollte eine Vorschrift oder ein Teil einer Vorschrift dieser Benutzungsbestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Benutzungsbestimmungen zur Folge. Die uebrigen Vorschriften und nicht betroffenen Teile von Vorschriften behalten ihre Gueltigkeit. Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer Unterschrift Betreiber |
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$Date: 2004/01/02 15:00:14 $
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